Immobilien

Maklerprovision (Courtage)

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Maklerprovision (Courtage)?

Die Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie. Seit 2020 gilt für Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Wer bestellt, zahlt. Bei Kauf wird die Provision oft geteilt. Üblich sind 3-7% des Kaufpreises.

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