Immobilien

Maklervertrag

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Maklervertrag?

Ein Vertrag zwischen Makler und Auftraggeber über die Vermittlung einer Immobilie. Unterschieden wird zwischen einfachem Auftrag (mehrere Makler), Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag (Exklusivrecht). Der Vertrag regelt Provision, Laufzeit und Pflichten.

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