Immobilien

Auflassung

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Auflassung?

Die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Muss notariell beurkundet werden. Erst mit Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.

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