Immobilien

Zeitmietvertrag

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Zeitmietvertrag?

Ein befristeter Mietvertrag mit festem Enddatum. Nur bei Befristungsgrund zulässig (Eigenbedarf, Sanierung, Dienstwohnung). Kein Kündigungsschutz.

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