Immobilien

Vorkaufsrecht

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Vorkaufsrecht?

Das Recht, bei Verkauf einer Immobilie zu gleichen Bedingungen einzutreten. Kann gesetzlich (Gemeinde), vertraglich (z.B. Mieter) oder dinglich (Grundbuch) bestehen.

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