Immobilien

Teilungsversteigerung

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Teilungsversteigerung?

Die Versteigerung einer Immobilie zur Aufhebung einer Gemeinschaft (Erbe, Scheidung). Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Oft letzte Option bei Streit.

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