Immobilien

Sachverständiger (Immobiliengutachter)

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Sachverständiger (Immobiliengutachter)?

Ein Experte für die Bewertung von Immobilien. Kann öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.), zertifiziert (DIN EN ISO 17024) oder frei tätig sein. Erstellt Verkehrswertgutachten und berät bei Immobilientransaktionen.

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