Immobilien

Miteigentumsanteil (MEA)

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Miteigentumsanteil (MEA)?

Der Bruchteil am Gemeinschaftseigentum einer WEG, meist nach Wohnfläche berechnet. Bestimmt Stimmrecht und Kostenverteilung. In Teilungserklärung festgelegt.

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