Immobilien

Hausverwalter (WEG-Verwalter)

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Hausverwalter (WEG-Verwalter)?

Die von der WEG bestellte Person/Firma zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Führt Beschlüsse aus, erstellt Abrechnung, organisiert Versammlungen.

Bereit für die nächsten Schritte?

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