Immobilien

Grundbucheintrag

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Grundbucheintrag?

Die offizielle Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht. Erst mit Eintragung wird man Eigentümer. Dauer: 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung.

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