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Immobilien

Erbbaurecht

Definition

Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten. Laufzeit meist 99 Jahre, dann Rückfall an Grundeigentümer. Günstiger Einstieg, aber jährlicher Erbbauzins.

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Savas Akaygün

Savas Akaygün

Geschäftsführer

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