Immobilien

Erbbaurecht

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Erbbaurecht?

Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten. Laufzeit meist 99 Jahre, dann Rückfall an Grundeigentümer. Günstiger Einstieg, aber jährlicher Erbbauzins.

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