Immobilien

Dienstbarkeit

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet Dienstbarkeit?

Ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht zugunsten einer Person (beschränkt persönliche D.) oder eines Grundstücks (Grunddienstbarkeit). Z.B. Wegerecht, Leitungsrecht.

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