Immobilien

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Begriffsdefinition aus dem Mensura Glossar

Definition

Was bedeutet AfA (Absetzung für Abnutzung)?

Die steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts. Linear 2% bei Gebäuden ab 1925, 2,5% bei älteren. Sonder-AfA bei Denkmalschutz oder Neubau-Mietwohnungen. Reduziert zu versteuernde Einkünfte.

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